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Gewerbe-Anmeldung
Kurzbeschreibung
Sie möchten ein Gewerbe in der Gemeinde Hille anmelden?
Ihre Gewerbeanmeldung können Sie online, per Post oder persönlich tätigen (siehe Verfahrensablauf):
- per E-Mail an gewerbe@hille.de
- per Post (Gemeinde Hille, Sachbereich 4.1, Am Rathaus 4, 32479 Hille)
- online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW)
- persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises
Beschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde (hier: Sachbereich 4.1, Gewerbeangelegenheiten der Gemeinde Hille) gemäß § 14 Gewerbeordnung gleichzeitig anzeigen.
Folgende Tätigkeiten sind gem. § 38 Gewerbeordnung überwachungsbedürftig. Daher sind der Gewerbemeldestelle von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
Bei den Gewerbezweigen
- An- und Verkauf von
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- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck und
- Altmetallen,
durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
3.Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
5.der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (Beispiele: Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen und Gaststätten).
- gültiger Personalausweis
Weitere notwendige Unterlagen sind gegebenenfalls:
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftsvertrages/Vollmachten aller Gesellschafter*innen (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen),
- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
- Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen), nach der Ihnen die Ausübung des Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist.
Bei jedem der nachfolgend genannten Vorgänge ist auf jeden Fall eine Meldung bei der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An-, Um- und Abmeldung) notwendig sein können:
- Bei Verlegung oder Aufgabe des Betriebes.
- Bei Änderung der Rechtsform (beispielsweise Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen).
- Wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird.
- Wenn das Gewerbe auf neue Waren oder Leistungen ausgedehnt wird.
- Bei Namensänderung des Gewerbetreibenden.
Ausnahmen oder Beschränkungen
Zu diesen zählen unter anderem die Erlaubnispflicht für einzelne Tätigkeiten, die Eintragung in die Handwerksrolle oder der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern. Nähere Auskünfte über Erlaubnispflichten, insbesondere über Erlaubnisvoraussetzungen und zuständige Stellen, erteilt die Gewerbemeldestelle.
Eintragung in die Handwerksrolle
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen (beispielsweise GmbH) und Personengesellschaften gestattet.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Handwerkskammer zu Bielefeld, Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld, Tel.:0521-56080.
Gewerbesperrvermerk für Ausländer*innen
Ausländer*innen (Ausnahme: EU/EWR- Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage «selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet« enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an das Ausländeramt des Kreises Minden-Lübbecke.
Die Gewerbeanmeldung kann wie folgt vorgenommen werden:
- online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts.Service.Portal.NRW
- schriftlich per Formular „Gewerbeanmeldung“ (erhältlich per Download oder auf Anforderung im Sachbereich 4.1).
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie zusammen mit Ihrer Personalausweiskopieper E-Mail an gewerbe@hille.de oder per Post an die Gemeinde Hille, Sachbereich 4.1, Am Rathaus 4, 32479 Hille senden. - persönlich unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises im Sachbereich 4.1 zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.
Gemäß Tarifstelle 10.1.1.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren für Gewerbeanzeigen in Höhe von mindestens 26,00 Euro.
Wird das Gewerbe für eine juristische Person angezeigt, beträgt die Grundgebühr 33,00 Euro. Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertreter*innen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils zusätzlich 13,00 Euro pro Person).
Sie können vor Ort in der Gewerbemeldestelle als Zahlungsweise die bargeldlose Zahlung oder die Barzahlung wählen. Bei schriftlicher Gewerbe-Anmeldung werden Ihnen die Kosten per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.
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Zuständige Einrichtungen
- Sachbereich 4.1 Gewerbeangelegenheiten
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- Am Rathaus 4
- 32479 Hille
- Adresszusatz:
Ortschaft Hartum
-
- Telefon:
571 4044-0 - Fax:
571 4044-400 - E-Mail:
gewerbe@hille.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Wolter
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-228
- E-Mail:
- r.wolter@hille.de
-
Frau Rathert
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-428
- E-Mail:
- a.rathert@hille.de
-
Frau Rindler
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-328
- E-Mail:
- c.rindler@hille.de